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(Zentrale Wuppertal)

Brandschutz in verschiedenen Häusertypen

Für unterschiedliche Gebäudearten gelten verschiedene Brandschutzvorschriften. Im Folgenden sollen einige Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Holzhäuser kurz beleuchtet werden.

Brandschutz im Einfamilienhaus
Frei stehende Wohnhäuser, die über nur eine Wohnung verfügen, welche sich maximal über zwei Geschosse erstreckt, haben im Sinne der Musterbauordnung nur sehr geringe Auflagen in puncto Brandschutz. Diese Einfamilienhäuser müssen so errichtet sein, dass Menschenrettung und Brandbekämpfung im Falle eines Brandes möglich sind. Zudem ist die Verwendung von leicht brennbaren Baustoffen nur dann zulässig, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind.

Ist das Dach aus einem leicht entzündlichen Material gearbeitet, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwölf Meter betragen. Je nach Lage des Gebäudes gelten außerdem bestimmte Zufahrtsbreiten. Bestehen die Wände aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind, oder handelt es sich zwar um feuerhemmende Außenwände, ihre Verkleidung ist aber aus normal entflammbaren Baustoffen gefertigt, müssen diese mindestens einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück beziehungsweise fünf Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze aufweisen.

Brandschutz im Reihenhaus
Bei Reihenhäusern kommt in Bezug auf den Brandschutz vor allem der Dachkonstruktion besondere Beachtung zu. Die Dachhaut muss widerstandsfähig gegen strahlende Wärme und Flugfeuer sein, das bedeutet, dass keine leicht entzündlichen Baustoffe verarbeitet werden dürfen. Bei den Wänden, welche ein Reihenhaus vom nächsten separieren, hat es sich stets um Brandwände zu handeln.

Brandschutz im Holzhaus
Bis auf einige Ausnahmen sind Holz und Holzbaustoffe der Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) zuzuweisen. Wird das Holz speziell behandelt, rückt es in die Baustoffklasse B1 auf. Wichtig ist, dass die tragenden Balken des Holzhauses dicker sind, als statisch notwendig. Auf diese Weise kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 oder sogar F60 erreicht werden. Wird das Holz mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet, erhöht sich die Feuerwiderstandsklasse zusätzlich.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie fachkundig zum Thema Brandschutz und dem Einsatz der erforderlichen Produkte.

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