Kleines Lexikon des Brandschutzes: Baustoffklassen & Co.
Die wichtigste Norm für den baulichen Brandschutz im Eigenheim ist die DIN 4102, die auch das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen festlegt.
In der DIN 4102 findet vor allem eine Kategorisierung der Brennbarkeit von Baustoffen und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Materialien statt. Nach DIN Norm werden alle Baustoffe in zwei Arten kategorisiert, und zwar A (Nichtbrennbare Stoffe) und B (Brennbare Stoffe für Brandschutzmaßnahmen). Diese zwei Arten wiederum werden in die folgenden fünf Baustoffklassen unterteilt:
Baustoffklassen
Baustoffklassen |
Bauaufsichtliche Benennung |
Beispiele |
A1 |
Nicht brennbar und ohne brennbare Bestandteile |
Metallische Baustoffe sowie Stein, Ziegel und Beton |
A2 |
Nicht brennbar, aber Anteile brennbarer Stoffe |
Dämmstoffe (Mineralwolle) sowie Gipskartonplatten |
B1 |
Schwerentflammbare Baustoffe |
Kunstharze, Holzwolle, Spanplatten, Parkett-Fußböden |
B2 |
Normalentflammbare Baustoffe |
Baustoffe, welche aus Holz oder Kunststoff bestehen, Dachpappe |
B3 |
Leichtentflammbare Baustoffe |
Dünnes Holz sowie Papier oder Pappe |
(Quelle: http://rauchmeldungen.de/2013/vorbeugender-brandschutz-im-eigenheim/)
Feuerwiderstandsklassen
Wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ist durch die Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 angegeben. Einen besonders hohen Feuerwiderstand müssen vor allem tragende Bauteile haben, denn so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen genug Zeit haben, das brennende Gebäude sicher zu verlassen, ohne dass tragende Bauteile einstürzen. Die Bauteile müssen jedoch nicht nur ihre Tragfähigkeit behalten, sie sollen (zum Beispiel im Fall von Türen) den Raum weiterhin abschließen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Auch hier müssen sich Bauherren wieder an den Vorschriften der jeweiligen Länderbauordnung orientieren.
Es wird zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:
Feuerwiderstandsklasse |
Widerstandsdauer (in Minuten) |
Bauamtliche Benennung |
F30 |
30 |
feuerhemmend |
F60 |
60 |
hochfeuerhemmend |
F90 |
90 |
feuerbeständig |
F120 |
120 |
hochfeuerbeständig |
F180 |
180 |
höchstfeuerbeständig |
Entsprechend der DIN 4102 werden Bauteile folgendermaßen benannt:
Bauteile |
DIN 4102 |
feuerhemmend |
= F 30-B |
feuerhemmend und in den wesentlichen |
= F 30-AB |
feuerhemmend und aus nicht |
= F 30-A |
feuerbeständig |
= F 90-AB |
feuerbeständig aus nicht |
= F 90-A |
Brandwände (F 90-A) |
= BW |
Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer |
= o.F. |
Risikofaktor Elektrokabel und Rohrleitungen
Brennende Kabelanlagen und Rohrleitungen können verheerende Folgen nach sich ziehen und dafür sorgen, dass sich Feuer und Rauch deutlich schneller im Wohnhaus ausbreiten. Die brandschutztechnische Abschottung von Elektrokabeln und brennbaren und nicht brennbaren Rohren ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung von Bränden. Diese Abschottung funktioniert zum Beispiel mithilfe der Verwendung eines Brandschutzkitts. Ein Sicherheitsdatenblatt in Form einer PDF mit hilfreichen Informationen zum Thema Brandschutzkitt stellt Hager.de in Form eines Download-Links zur Verfügung.
Weiterhin können Kabelbandagen sinnvoll sein, denn sie schützen einzelne Kabel oder auch ganze Kabelbündel vor einer Brandeinwirkung von außen und innen. Kabelbandagen bestehen aus einem vorgefertigten nichtbrennbarem Glasfasergewebe inklusive eines Dämmschichtbildners. Dieser schäumt im Brandfall auf und verhindert so eine Weiterleitung des Brandes, wie die PDF des Bundesverbands für technischen Brandschutz angibt.
Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes
Gebäudeart Bauteile |
Frei stehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung |
Wohngebäude geringerer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen |
Gebäude mit geringerer Höhe (kein Fußboden eines Aufenthaltsraums über 7 m) |
Gebäude mit mittlerer Höhe (›7 m - 22 m) und Hochhäuser |
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen |
keine |
F 30-B |
F 30-B |
F 90-AB |
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen in Kellergeschossen |
keine |
F 30-AB |
F 90-AB |
F 90-AB |
Tragende und aussteifende Wände, in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind |
keine |
F 30-B |
F 30-B |
F 90-B |
Nichttragende Außenwände oder nichttragende Teile von Außenwänden |
keine |
keine |
keine |
A oder F 30 |
Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden |
B 2 |
B 2 |
B 2 |
B 1 |
Trennwände |
- |
F 30-B |
F 30-B |
F 90-AB |
Trennwände in Dachräumen |
- |
F 30-B |
F 30-B |
F 90-B |
Gebäudeabschlusswände |
- |
F 90-AB |
Brandwand |
Brandwand |
Gebäudetrennwände |
- |
F 90-AB |
Brandwand |
Brandwand |
Decken |
keine |
F 30-B |
F 30-B |
F 90-AB |
Decken über Kellergeschossen |
keine |
F 30-B |
F 90-AB |
F 90-AB |
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind |
keine |
F 30-B |
F 30-B |
F 90-B |
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