VDE-Geräteprüfung in unserem Werkzeug-Shop

Wussten Sie, dass Unternehmen alle elektrisch betriebenen Geräte einer Prüfung auf elektrische Sicherheit unterziehen müssen – und das z.T. jährlich? Mit diesem regelmäßigen Check soll dafür gesorgt werden, dass eventuelle Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen rechtzeitig erkannt werden – bevor es zu Folgeschäden kommen kann.
Rund 30 Prozent aller registrierten Brände sind auf Störungen oder Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Durch Prüfungen in regelmäßigen Abständen kann die Funktionalität und Sicherheit elektronischer Anlagen sichergestellt werden. Daher sind gemäß DGUV V3 Sicherheitsprüfungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben und liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmers. Die Anforderungen für diese Kontrolle sind in der Norm DIN VDE 0701-0702 festgelegt und verankert.
Welche Geräte unterliegen der VDE-Geräteprüfpflicht?
Alle elektrisch betriebenen Geräte, die mit Hilfe einer Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen werden. Zu den typischen elektrisch betriebenen Geräten bei einer VDE-Prüfung zählen beispielsweise Drucker, Beamer, Computer, Scanner, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Monitore, Faxgeräte, Kopierer, Mikrowellen, Messgeräte, Schweißgeräte, Sägen, Ladegeräte, Radios, Bohrmaschinen, Tischsteckdosen, Netzteile, Deckenfluter, Dekoleuchten und Kabeltrommeln.
Was gehört zum Prüfverfahren?
Der Prüfvorgang gliedert sich in eine Sicht- und Funktionsprüfung sowie die Messung und Dokumentation, Auswertung und Festlegung der Prüffrist. Abschließend folgt die Kennzeichnung durch eine offizielle Prüfplakette. Bei allen Prüfungen ist das zu prüfende Gerät nicht Betriebsbereit, sondern lediglich mit dem Prüf-/Messgerät verbunden.
Wer führt die Prüfung durch?
Die DGUV V3 Elektroprüfung darf ausschließlich von einer sogenannten "befähigten Person" durchgeführt werden. Damit sind Elektrofachkräfte gemeint, die laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) für die Püfung qualifiziert und zugelassen sind und die dafür geeigneten Prüf- und Messgeräte verwenden.
Wie oft muss geprüft werden?
Allgemeine DGUV V3 Prüffristen und Prüfumfänge für die gängigsten Betriebsmittel werden von der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1201 empfohlen. Demnach gilt, dass ortsveränderliche Geräte in Büros wie zum Beispiel Monitore oder Kaffeemaschinen mindestens alle 2 Jahre zu prüfen sind. In Werkstätten und Produktionsbereichen müssen ortveränderliche Betriebsmittel wie Bohrmaschinen und andere elektrische Werkzeuge jedoch jährlich, teilweise sogar alle paar Monate geprüft werden, da hier eine höhere Beanspruchung und Gefährdung vorliegt.
JETZT VDE-PRÜF-SERVICE BEI SCHADE + SOHN
Seit April 2020 bieten wir Ihnen (Standort Wuppertal-Barmen) die VDE-Geräteprüfung gemäß DGUV V3 für Ihre elektrisch betriebenen, ortsveränderlichen Elektrowerkzeuge an. Die Kosten der Prüfung werden pauschal pro Gerät berechnet und richten sich nach der Gesamtanzahl der zu prüfenden Geräte.
1-10 Gerät(e) € 12,-/Stück exkl. MwSt.
11-20 Geräte € 11,40/Stück exkl. MwSt.
> 21 Geräte € 10,80/Stück exkl. MwSt.
In der Regel benötigen wir nach Abgabe der Geräte im Werkzeug-Shop (Wittensteinstr. 156, 42285 Wuppertal) max. 3 Werktage bis zur Abholung.
Sie haben Fragen oder Wünsche bezüglich der VDE-Prüfung. Sprechen Sie uns an unter Tel. 0202 9460696-0.
Bitte beachten: Unser Service bezieht sich schwerpunktmäßig auf ortsveränderliche Elektrowerkzeuge. Büroausstattungen wie beispielsweise elektr. Schreibtische, PCs oder Kaffeemaschinen gehören nicht zu unserem Prüfumfang. Eine Prüfung einzelner Geräte direkt bei Ihnen vor Ort können wir leider derzeit nicht anbieten.)