Gewusst? Austauschpflicht bei Rauchmeldern!
Rauchmelder sind entscheidend, um Brandherde frühzeitig zu erkennen und sollten in jedem Haushalt vorhanden sein. Allerdings kann sich ihre Wirksamkeit verringern, wenn Staub sich sowohl innen als auch außen ansammelt. Dies kann zu fehlerhaften Messungen und irrtümlichen Alarmen führen. Im schlimmsten Fall könnten Verunreinigungen dazu führen, dass die Sensoren im Brandfalle nicht reagieren.
Rauchwarnmelder haben aufgrund der Alterung der elektronischen Bauteile (insbesondere der Sensoren) nur eine begrenzte Lebensdauer. Äußere Einflüsse, Verschmutzung, Verschleiß usw. beeinträchtigen die Zuverlässigkeit der Melder zusätzlich. Nur wenn Rauchmelder einwandfrei arbeiten, können Sie im Bedarfsfall Leben retten.
In Deutschland gibt es eine Rauchmelderpflicht für privat genutzten Wohnraum. Gemäß der Norm DIN 14676 müssen diese in NRW regelmäßig gewartet und spätestens nach 10 Jahren (plus 6 Monaten nach dem Datum der Inbetriebnahme) ausgetauscht werden. Es ist ratsam, das Merkblatt des BHE „Meldertausch nach DIN 14675“ zu lesen, um weitere Informationen zu erhalten.
In der Regel müssen sich Eigentümer um die Rauchmelder kümmern. Es ist aber auch im eigenen Interesse jedes Mieters, sich gegebenenfalls selber um den erforderlichen Austausch zu bemühen. Falls das Datum der Inbetriebnahme nicht notiert wurde oder ein smarter Rauchmelder dies nicht in einer App anzeigt, reicht es in den meisten Fällen aus, das Gerät kurz abzuschrauben. Im Inneren sollte man in der Regel das Herstellungsdatum finden.
Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an. Natürlich bieten wir Ihnen an unseren Standorten auch neue und zuverlässige Rauchwarnmelder, damit Sie auch die nächsten 10 Jahre wieder sicher sind.