CORONA-UPDATE für alle Standorte (Stand 19.02.2022)
Liebe Kunden, liebe Kundinnen,
noch ist Corona ein Teil des öffentlichen und privaten Lebens. Wir sind aber froh, dass es gemäß der aktuellen CoronaSchVO vom 19.02.2022 (gültig bis 4.03.2022) zu weiteren leichten Lockerungen im Handel kommt und wir als Großhändler weiterhin an unseren Baustoff-Standorten und in unserem Werkzeug-Shop für Sie – Profis und Privatkunden – da sein können. Bitte beachten Sie aber die weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen.
Unsere Mitarbeiter sind gemäß der Vorgaben alle geimpft, genesen oder getestet.
Wir empfehlen Ihnen, die tagesaktuellen Regelungen für den regionalen Handel im Auge zu behalten. Wir halten uns an die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der CoronaSchVO für das Land NRW. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an den gewünschten Standort um möglicherweise abweichende Öffnungsbedingungen zu erfahren.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen und Wünschen zu kontaktieren.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Schade + Sohn Team
JETZT WIEDER GEÖFFNET: Fliesenausstellung in Wuppertal-Sonnborn
Unsere in 2020 komplett überarbeitete Fliesenausstellung ist nach dem Umbau und den Corona bedingten Zwangspausen jetzt wieder für den privaten und gewerblichen Publikumsverkehr geöffnet – auch wieder sonntags zwischen 14 und 17 Uhr.
Gültige Nachweise für 3G-Regelung -
„Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“
Nachweis: Impfpass, digitaler iMPFPASS OÄ:
Vollständige Impfung* - mindestens 14 Tage zurückliegend
*Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca).
„Getestet“
Antikörpertests (Blutabnahme: Nachweis des Vorhandenseins von ausreichend neutralisierenden Antikörpern)
Nachweis durch Vorweis des positiven PCR-Testergebnises und den Absonderungsbescheid
(danach reicht die 1. Impfung und Nachweis eines positiven PCR-Testergebnis (das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf) + Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.)