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Nachdem der bedarfsbasierte Energieausweis schon seit 2002 für Neubauten Pflicht ist und der freiwillige Energiepass bereits seit 2004 angeboten wird und seither ca. 40000 mal ausgestellt wurde, wird nun eine gesetzliche Regulierung angestrebt.
Ab dem 1. Januar 2008 wird es erforderlich, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, einen Energiepass anzufertigen. Dieser Gesetzesentwurf gilt ab dem 1. Juli 2008 für alle Wohngebäude und schliesslich ab dem 1. Januar 2009 auch für sogenannte Nichtwohnegebäude.

Mit dieser kommenden Gesetzesgrundlage treten viele Fragen und Situationen auf, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten erläutern möchten, um gemeinsam mit Ihnen eine energieeffiziente Lösung für Ihr Objekt zu finden.
Der Energieausweis vermittelt Käufern, Mietern und Vermietern, sowie Eigentümern auf einen Blick eine Überblick der Energieeffizienz des Gebäudes.
Der Energiefachberater analysiert das Gebäude nach einem ausführlichen Verfahren, welches bei Modernisierungsmaßnahmen oder vollständigem Informationsstand durchgeführt wird, oder nach einem Kurzverfahren, welches einen zeitnahen und kostengünstigen Überblick verschaft.
Nach Begehungstermin des Gebäudes kann der Energiefachberater mittels Software eine Energieeffizienz berechnen und ein Energieausweis ausgestellen. Desweiteren wird eine Bescheinigung an die dena übermittelt. Der Energiepass wird meist im Rahmen eines erläuternden Gesprächs übergeben, kann aber je nach Absprache auch zugeschickt werden.