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(Zentrale Wuppertal)

Rauchmelder können Leben retten! Rund 500 Menschen sterben jährlich deutschlandweit an den Folgen von Wohnungsbränden. Viele, weil der giftige Rauch eines Feuers im Schlaf unbemerkt bleibt und in Folge zu Erstickung führt. Rauchmelder sollen im Brandfall Alarm schlagen und wecken die schlafenden Bewohner.

Und haben Sie schon Ihre Wohung oder Ihr Haus ausgestattet? Seit Januar 2017 ist die Übergangsfrist für Bestandsbauten abgelaufen. Es muss (mindestens) je ein Rauchmelder in Kinderzimmern, Schlafzimmern sowie allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, angebracht sein. (In Küche und Badezimmer müssen keine Melder installiert werden. Keller und Treppenhäuser außerhalb der Wohnung sind ebenfalls ausgenommen.)

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01. April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten direkt mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten (Miet- und Eigentumswohnungen) endete zum Januar 2017. Verantwortlich für die Anschaffung und Installation ist der Eigentümer der Immobilie. Wer diese Aufgabe an seinen Mieter abgibt, sollte sich dies schriftlich bestätigen lassen. Für die Betriebsbereitschaft bzw. Wartung, wie z.B. den Batteriewechsel und die regelmäßige Funktionsprüfung, ist der selbstnutzende Eigentümer bzw. der Mieter zuständig. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Immobilien-Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.

Vermieter und Eigentümer, die gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen, riskieren nicht nur die Gefährdung von Menschenleben und Gebäuden, sondern auch ihren Gebäudeversicherungs-Schutz.

Die kommunalen Behörden werden die Regelung der Bauordnung gewiss nicht bei jedem kontrollieren können. Allerdings könnte das Ordnungsamt (auf Grund von Hinweisen) Kontrollen durchführen. Sind keine Rauchmelder installiert, kann die Gebäudeversicherung unter Umständen Leistungen verweigern oder kürzen. Denn Immobilienbesitzer sind in aller Regel auch gegenüber ihrem Gebäudeversicherung zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften verpflichtet.

Tipps zur Installation
Rauchmelder (sog. Stand-alone Modelle) müssen nicht verschraubt, sondern dürfen auch geklebt bzw. per Magnet befestigt werden. Bei Räumen über 60 qm, langen Fluren oder stark verwinkelten Räumen können mehrere Melder sinnvoll sein. Die Melder sind mittig im Raum an der Raumdecke und mind. 50 Zentimeter von der Wand oder Einrichtungsgegenständen entfernt anzubringen. (An Schrägen sollte der Abstand vom höchsten Punkt 50 cm betragen.) Achten Sie aber immer auch auf die Montageanleitung des verwendeten Geräts.

Tipps zur Produktauswahl
Grundsätzlich sollten nur Rauchmelder verbaut werden, die nach der DIN EN 14604 zertifiziert sind (erkennbar an dem entsprechenden CE-Zeichen). Frei bleibt die Entscheidung, welches Gerät man wählt. Das Angebot ist groß! Modelle mit Blockbatterien (müssen ca. 1x im Jahr gewechselt werden) oder mit Langzeitbatterien (halten bis zu zehn Jahren), mit einfachem Mechanismus über sichtbare Rauchpartikel oder mit Mehrfachmechanismus, der die Ergebnisse des optischen Rauchmelders mit der Messung der Raum-Temperaturen verbindet... Letzteres Gerät (photoelektrisch plus Hitzewarnfunktion) ist auch gut einsetzbar in Küchen. Es gibt aber sogar Modelle mit Licht, welches den Weg zum Ausgang weist.

Tipps für noch mehr Sicherheit
Kamine, Öfen und Heizungsanlagen können potenzielle Gefahrenquellen sein. Funktioniert der Verbrennungsvorgang aufgrund unzureichender Sauerstoffzufuhr nicht mehr richtig, verbleibt das dabei entstehende Kohlenmonoxid im Raum. Dies ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos. CO-Warnmelder bieten zuverlässigen Schutz vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.


Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht NRW ist die Bauordnung (BauO NRW). Die Verordnung können Sie hier unter §49 Absatz 7 nachlesen.

 

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